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„Bei dieser Machtfülle braucht es Verantwortung und Augenmaß"
Denn der GKV-Spitzenverband entscheidet schon vorher im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) maßgeblich über die Grundlagen der Bewertung und setzt an mehreren Stellen die Voraussetzungen für die Bewertungen. Zudem verhandelt er als Monopolist für die gesamte deutsche Bevölkerung einschließlich der Privaten Krankenversicherung, was ihm eine extreme Marktmacht gibt.
„Welcher Verhandlungspartner kann in dieser Form die Basis selbst maßgeblich bestimmen, auf deren Grundlage er dann verhandelt und seine Mitglieder einkauft? Zumal ihm zahlreiche Stellschrauben zur Verfügung stehen, um das Ergebnis zu beeinflussen. Hier muss mit Argusaugen auch von der Politik beobachtet werden, dass der GKV Spitzenverband seine Position nicht überzieht. Wir als Industrie stellen uns der Verantwortung mit am Zusatznutzen orientierten Erstattungspreisen für die finanzielle Stabilität der GKV Sorge zu tragen. Aber die Grundintention des Gesetzgebers, dass faire Preise verhandelt werden sollen, beinhaltet auch, dass die Preise auskömmlich für die Industrie sein müssen“, fordert Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie.
Als Beispiel, wie weit schon im Vorfeld der Verhandlungen die Regeln gebogen werden können, führt Fahrenkamp das Beispiel Pirfenidon an. Hier hatte das IQWiG einen Zusatznutzen abgesprochen, obwohl es für die zu behandelnden Patienten kein anderes zugelassene Medikament gibt. Und grundsätzlich bleibt der Streit um die anzulegenden Parameter. Wie misst man Zusatznutzen? „Bei dieser Machtfülle braucht es Verantwortung und Augenmaß beim GKV-Spitzenverband. Sicherlich ist die Versuchung groß, die eigene Position zum Spardiktat zu verwenden. Doch muss er dieser Versuchung widerstehen, denn eines muss auch ihm klar sein, die Patienten, seine Versicherten, brauchen Innovationen. Wir als BPI werden genau beobachten, wie sich die Dinge entwickeln“, warnt Fahrenkamp.
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